Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sambandha e.V. für das Bhakti Bloom Festival

Der Sambandha e.V., eingetragen beim Amtsgericht Neuruppin im Vereinsregister unter der Nummer VR 5593, (nachfolgend: Veranstalter) veranstaltet das Bhakti Bloom Festival (nachfolgend: Festival).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Festivalordnung gelten für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und natürlichen Personen, die ein Ticket für das Festival gekauft (Käufer) oder vom Veranstalter auf sonstige Weise erworben haben. Mit dem Erwerb des Tickets akzeptiert der Erwerber (Festivalbesucher), die nachfolgenden AGB.

I. Kaufvertrag

  1. Der Kauf des Tickets erfolgt ausschließlich über das Listing des Festivals auf tickettailor.com und erfordert die Abgabe eines verbindlichen Angebots seitens des Käufers.
  2. Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Käufers erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten und durch die Betätigung der „Pay“-Schaltfläche am Ende des Bestellvorgangs.
  3. Der Käufer erhält im Anschluss an den Bestellvorgang eine automatisch generierte E-Mail von bhaktibloomfest@buytickets.at in welchem ihm der Eingang des Vertragsangebots bestätigt wird. Durch diese E-Mail wird ausschließlich der Eingang des Vertragsangebots dokumentiert. Sie stellt keine verbindliche Annahmeerklärung durch den Veranstalter dar.
  4. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, welche der Veranstalter nach Eingang eines Vertragsangebots i.S.d. Ziff. 1.3. in einer gesonderten E-Mail bestätigt.
  5. Der Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der für die Übergabe und Übereignung des Tickets geschuldete Betrag nicht i.S.d. Ziffer 2.2. fristgerecht oder nicht vollständig bei dem Veranstalter eingeht.
  6. Der Käufer hat außer im Fall des § 313 Abs. 1 BGB keinen Anspruch auf eine nachträgliche Anpassung des Vertrages. Nachträgliche Änderungs- bzw. Korrekturwünsche können jedoch unter der Emailadresse info@bhaktibloom.de mitgeteilt werden.
  7. Dem Käufer hat kein Recht zum Widerruf des Kaufvertrages. Ein Widerrufsrecht ergibt sich insbesondere nicht aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
  8. Der Erwerb von Tickets zum Zwecke des Weiterverkaufs ist strengstens untersagt. Verstöße dagegen und Betrugsversuche jeder Art werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

II. Kaufpreis und Zahlung

  1. Die angebotenen Preise für die Tickets sind Gesamtpreise inklusive Vorverkaufsgebühr sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Käufer sämtliche Überweisungsgebühren.
  2. Der Gesamtpreises muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmeerklärung und ohne Abzüge auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.

III. Absage und Abbruch des Festivals

  1. Das Festival kann vom Veranstalter aus sachlich gerechtfertigten Gründen im Vorfeld abgesagt werden. Sachlich gerechtfertigte Gründe liegen insbesondere vor, wenn zu wenige Tickets verkauft wurden oder Teammitglieder kurzfristig ausfallen.
  2. Wird das Festival vom Veranstalter i.S.d. Ziffer 3.1. im Vorfeld abgesagt, kann der Käufer den i.S.d. Ziffer 2 gezahlten Kaufpreis innerhalb von 6 Wochen vom Veranstalter zurückfordern.
  3. Das Festival kann vom Veranstalter zudem jederzeit im Vorfeld abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden, wenn es aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung oder aufgrund höherer Gewalt (Witterung, Terrorgefahr, etc.) nicht durchführbar ist.
  4. Wird das Festival vom Veranstalter i.S.d. Ziffer 3.3. abgesagt oder abgebrochen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung, es sei denn die Absage oder der Abbruch beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, oder, im Falle einfacher Fahrlässigkeit, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
  5. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der Veranstalter bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
  6. Die Ziffern 3.4 und 3.5 gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

IV. Zutritt zum Festivalgelände

  1. Der erstmalige Zutritt zum Festivalgelände erfolgt ausschließlich unter Vorlage der nach Maßgabe der Ziffern 1 und 2 gekauften oder auf sonstige Weise vom Veranstalter erhaltenen Tickets und nur an den vom Veranstalter ausgewiesenen Einlasspunkten.
  2. Mit Vorlage des Tickets erhält der Festivalbesucher ein Festivalbändchen. Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist nur mit einem vom Veranstalter ausgegebenen Festivalbändchen gestattet. Personen, welche sich ohne ein vom Veranstalter ausgegebenes Festivalbändchen auf dem Festivalgelände aufhalten, werden unverzüglich dem Festivalgelände verwiesen. Nach dem erstmaligen Verlassen des Festivalgeländes ist der erneute Zutritt zum Festivalgelände nur unter Vorlage des Festivalbändchens möglich.

V. Aufenthalt auf dem Festivalgelände

  1. Während des Aufenthalts auf dem Festivalgelände ist den Anordnungen des Veranstalters oder von diesem beauftragten Personen Folge zu Leisten.
  2. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Das Entfachen von Feuer ist nur an den vom Veranstalter ausgewiesenen Stellen gestattet. Die Festivalbesucher haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, auf dem Festivalgelände keine Brandgefahren zu schaffen (Bspw. durch Hinterlassen oder Fortwerfen glimmender Gegenstände).
  3. Alkoholfreie Getränke in Kunststoffgefäßen sind in geringen Mengen bis 2 Liter erlaubt. Das Rauchen sowie der Verzehr von Alkohol ist auf dem Festivalgelände ohne Ausnahme untersagt.
  4. Abfall ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Insbesondere haben die Festivalbesucher eigenständig Sorge dafür zu tragen, ihren Zeltplatz bei Abreise vollständig abzubauen und frei von Abfall zu hinterlassen.
  5. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Festivalgelände nur entsprechend der Anordnungen des Veranstalters oder von diesem beauftragten Personen geparkt werden. Rettungswege sind freizuhalten. In diesem Sinne widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Nach Möglichkeit sollte die Anreise zum Festivalgelände zum Wohle der Umwelt und aus Platzgründen mit öffentlichen Verkehrsmitteln vollzogen werden.
  6. Das Zelten auf dem Festivalgelände ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen, erlaubt. Campingfahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Caravanstellplätzen erlaubt. Zelt- bzw. Caravanstellplätze können bei der Ticketbuchung reserviert werden.
  7. Hunde sind auf dem gesamten Festivalgelände an der Leine zu führen. Festivalbesucher sind jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten angehalten ihre Hunde nicht mit auf das Festivalgelände zu bringen.
  8. Die Festivalbesucher sind angehalten, das Festivalgelände so reinlich wie möglich zu hinterlassen und das an ihr bestehende Eigentum Dritter zu respektieren. Nach Möglichkeit sollten auf dem Festivalgelände ausschließlich Kosmetika und Hygieneartikel verwendet werden, die vollständig biologisch abbaubar sind. Jeder Festivalbesucher ist angehalten auf eine Umweltbewusste Nutzung des Festivalgeländes zu achten
  9. Die Kundgabe beleidigender, sexistischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher und erkennbar rechtswidriger Äußerungen, sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen sowie das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen und dergleichen ist untersagt.
  10. Auf dem Festivalgelände herrscht von 23 Uhr bis 8 Uhr Nachtruhe.
  11. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann der betreffende Festivalbesucher dem Festivalgelände für die verbleibende Dauer des Festivals verwiesen werden.

VI. Programmgestaltung

  1. Die inhaltliche Verantwortung für die Musikdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstlern.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern. Die Änderungen erfolgen dabei jedoch stets unter Berücksichtigung des Konzepts des Festivals, wie es durch den Veranstalter auf seiner Website beworben wird.
  3. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

VII. Ton- und Filmaufnahmen

  1. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen erlaubt.
  2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken und/oder für öffentliche Medien (Hörfunk, Fernsehen, Internet) sind ohne die Einwilligung des Veranstalters strengstens untersagt.
  3. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann der betreffende Festivalbesucher dem Festivalgelände für die verbleibende Dauer des Festivals verwiesen werden.
  4. Der Veranstalter behält sich bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen vor, rechtliche Schritte, einschließlich der Strafanzeige vor.
  5. Besucher räumen dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.

VIII. Jugendschutz

  1. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren kann der Eintritt zum Festivalgelände verwehrt werden, wenn diese nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eltern sind ihren Kindern gegenüber auf dem gesamten Festivalgelände aufsichtspflichtig.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

IX. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
  2. Das Festival findet vornehmlich unter freiem Himmel und in Zelten statt und steht insofern unter dem Einfluss der Witterung. Festivalbesucher haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie den Witterungsbedingungen entsprechend gekleidet und untergebracht sind. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich nicht dazu, für die Unterbringung und Verpflegung der Festivalbesucher Sorge zu tragen.
  3. Während der Programmdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Die Festivalbesucher haben selbstständig für geeigneten Gehörschutz zu sorgen. Weiterhin haben die Festivalbesucher dafür Sorge zu tragen, dass sie stets einen angemessenen Abstand zu Lautsprechern wahren.
  4. Soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart wird, ist eine Haftung des Veranstalters für Schäden, welche dem Festivalbesucher bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, welche dem Festivalbesucher aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, oder, im Falle einfacher Fahrlässigkeit, aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
  5. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der Veranstalter bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte, kennen musste oder hätte voraussehen müssen.
  6. Die Ziffern 9.3. und 9.4. gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

X. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können unter abgerufen https://bhaktibloom.de/datenschutz/ werden.

XI. Kontakt und Streitbeilegung

  1. Der Veranstalter kann im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktiert werden: info@bhaktibloom.de.
  2. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder verpflichtet noch bereit.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Die Regelungen dieses Vertrags sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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